What's new
Warez.Ge

This is a sample guest message. Register a free account today to become a member! Once signed in, you'll be able to participate on this site by adding your own topics and posts, as well as connect with other members through your own private inbox!

Die Wahltarife im SGB V Verfassungs- und unionsrechtliche Zulässigkeit

voska89

Moderator
Staff member
Top Poster Of Month
abee7b858409ae544bfbbb0f1e3282e1.webp

Free Download Die Wahltarife im SGB V: Verfassungs- und unionsrechtliche Zulässigkeit By Huber, Peter M.
2008 | 75 Pages | ISBN: 342812779X | PDF | 1 MB
Der Deutsche Bundestag hat im März 2007 mit Zustimmung des Bundesrates das "Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz - GKV-WSG)" beschlossen. Dieses ist zum 1.4.2007 in Kraft getreten. Mit dem GKV-WSG werden in der GKV erstmals sogenannte Wahltarife eingeführt (§ 53 SGB V 2007), um die Wahlfreiheit der Versicherten zu erhöhen und Wettbewerb unter den Kassen zu fördern.Die Autoren zeigen auf, daß dieser vom Gesetzgeber initiierte Wettbewerb zu erheblichen Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten der PKV führt, weil die Wahltarife der GKV von Regelleistungen in organisatorischer und personeller Hinsicht nicht ausreichend getrennt sind und der GKV zudem spezifische Strukturvorteile öffentlich-rechtlich organisierter Institutionen zukommen. Sie unterziehen § 53 GKV-WSG einer umfassenden verfassungsrechtlichen und unionsrechtlichen Bewertung und kommen zu dem Ergebnis, daß dieser zwar die Wettbewerbsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) der PKV-Unternehmen (noch) nicht beeinträchtigt und er sich für die Mitglieder der GKV sogar freiheitsfördernd auswirkt. Nicht vereinbar ist er wegen der geschilderten Wettbewerbsverzerrungen aber mit der verfassungsrechtlich gewährleisteten Chancengleichheit im Wettbewerb (Art. 12 i.V.m. Art. 3 Abs. 1 GG). Rechtfertigungsgründe für die Privilegierung der GKV gegenüber PKV-Unternehmen lassen sich nicht ausmachen.In der Schrift wird außerdem sorgfältig begründet, weshalb das unionale Wettbewerbsrecht auf § 53 GKV-WSG trotz der bisherigen Rechtsprechung des EuGH Anwendung findet, weshalb dieser gegen Vorschriften des europäischen Beihilfenrechts (Art. 87 EG) verstößt und warum die Privilegierung der GKV im Bereich der Wahltarife vor Art. 86 Abs. 2 EG nicht Stand halten kann. Abschließend werden die prozessualen Möglichkeiten für den Rechtsschutz vor dem Europäischen Gerichtshof, dem Bundesverfassungsgericht und den Fachgerichten aufgezeigt.​



Recommend Download Link Hight Speed | Please Say Thanks Keep Topic Live

Rapidgator
o155d.7z.html
TakeFile
o155d.7z.html
Fileaxa
o155d.7z
Fikper
o155d.7z.html

Links are Interchangeable - Single Extraction
 

Users who are viewing this thread

Back
Top